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QVF bietet Ihnen einen intensiven Service über die gesamte Lebensdauer Ihrer Anlage. Neben Vorschlägen zur Verfahrensoptimierung und Energieeinsparung unterstützen wir Sie beim Upgrade von bestehenden Anlagen auf die neuesten gesetzlichen Vorschriften. Als zugelassener Betrieb zu Planung und Herstellung von Druckgeräten und mit vom TÜV ausgebildeten "Befähigten Personen" bieten wir Ihnen bei Bedarf oder im Rahmen unserer Wartungsverträge einen umfassenden Anlagen-Check.
Die Betriebssicherheitsverordnung
Seit September 2002 ist das Betriebssicherheitsverordnung in Deutschland gültig, welches das Inkrafttreten einer Vielzahl von europäischen Richtlinien regelt und Übergangsfristen festlegt. Für Glasanlagenbetreiber sind folgende Daten wichtig:
Überwachungsbedürftige Anlagen
erstmalig seit 2003 vom Gerätesicherheitsgesetz erfasst |
wiederkehrende Prüfungen bis 31.12.2005 |
Für Glasanlagen gelten die besonderen Bestimmungen:
Anhang 5, BertSichV 16. Druckgeräte aus Glas
(1) Bei Druckgeräten aus Glas, ausgenommen Versuchsautoklaven nach Nr. 19, entfallen die wiederkehrenden Prüfungen. Falls die Geräte durch abtragende Medien beansprucht werden, müssen in Zeitabständen, die entsprechend den Betriebsbeanspruchungen festzulegen sind, Wanddickenmessungen von einer befähigten Person durchgeführt werden.
(2) An Druckgeräten aus Glas muss vor der ersten Inbetriebnahme eine Dichtheitsprüfung von einer befähigten Person durchgeführt werden.
Siehe hierzu "Anlagen-Check von QVF"
Anlagen im EX-Bereich
vor Oktober 2003 in Verkehr gebracht |
wiederkehrende Prüfungen bis 31.12.2005 |
Für Glasanlagen im Ex-Bereich hat QVF ein umfassendes Konzept entwickelt, welches die Anforderungen der ATEX und der BGR132 erfüllt. Für bestehende Anlagen ist besonders die Umrüstung von nicht ATEX-konformen Rührwerken interessant.
Siehe hierzu "Upgrade ATEX-Rührwerke
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